Leistungen

Leiste Schaden mit Blumentopf

Haftpflicht-Gutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl und Vertrauens mit der Erstellung eines entsprechenden Haftpflicht-Gutachtens zu beauftragen.

Wesentliche Inhalte dieses Gutachtens sind die Ermittlung

Weiterhin sind die fotografische und textliche Darstellung der Unfallschäden zum Zwecke der Beweissicherung und Aussagen zur Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges von wichtigem Belang.
Meine Sachverständigen-Kosten werden im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung erstattet.

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Schaden mit Blumentopf

Schaden-Kalkulation / Schadenbericht

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl und Vertrauens mit der Erstellung eines entsprechenden Haftpflicht-Gutachtens zu beauftragen. Bei geringfügigen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, sollte unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht zum Zwecke der Beweissicherung und Ermittlung der Schadenhöhe jedoch nur eine Reparatur-Kalkulation / Schadenbericht in Auftrag gegeben werden. Nach derzeitiger Rechtssprechung liegt die Bagatellschaden-Grenze bei ca. 750,-Euro.

Meine Sachverständigen-Kosten werden im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung erstattet.

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Auto auf Dach liegend

Kasko-Gutachten

Bei eigenverschuldeten Schäden bzw. Vandalismus am Fahrzeug können Sie zur Schadenregulierung Ihre eigene Vollkasko-Versicherung (soweit vorhanden) in Anspruch nehmen. Hier sollte jedoch vorab Rücksprache mit der Versicherung genommen werden, ob ein versicherungs-eigener Gutachter zum Einsatz kommt oder ob Sie mir den Auftrag weiterreichen dürfen.
Die Teilkasko-Versicherung (soweit vorhanden) deckt Schäden wie - Wildschaden, Brandschaden, Diebstahl, Glasbruchschaden, Elementarschäden etc - ab. Die Sachverständigen-Kosten werden im Rahmen der Schadenregulierung von der eigenen Versicherung übernommen.
Weiterführende Informationen zur Voll- und Teilkasko entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsverträgen.

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Schemakarte

Gebrauchtwagen-Untersuchung

Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und sind sich nicht sicher, ob das Fahrzeug den Versprechungen des Verkäufers in technischer und auch finanzieller Hinsicht entspricht.
Welche perspektivischen Reparaturaufwände kommen möglicherweise auf Sie zu und ist der Zustand des Fahrzeuges "tüv"-belastbar. Schwierige Fragen, die ohne meine Hilfe nur schwer zu beantworten sind.
Im Rahmen einer Gebrauchtwagen-Untersuchung werden wir gemeinsam das Fahrzeug in Augenschein nehmen und Antworten auf Ihre Zweifel finden. Dabei sind meine Erfahrungen als aktiv tätiger Prüfingenieur geldwert.

Eine sehr empfehlenswerte Alternative !

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Auto auf Waage

Fahrzeugbewertung

Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen und wissen nicht, was Ihr Fahrzeug auf dem freien Gebrauchtwagenmarkt wert ist. Oder zum Zwecke der steuerlichen Aussage in Ihrem Unternehmen ist eine Wertfeststellung erforderlich.
Dann benötigen Sie eine Fahrzeugbewertung.
Unter Berücksichtigung des Fahrzeug-Allgemeinzustandes, des Fahrzeugalters, der Laufleistung, der Fahrzeugausstattung, der Besitzverhältnisse, der regionalen und saisonalen Marktlage sowie aller übrigen im wesentlichen den Wert beeinflussenden Faktoren wird der aktuelle Zeitwert festgestellt.

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Autobewertung

Gebrauchtwagen-Zertifikat

(vorrangig für gewerblich tätige Fahrzeug-Händler)

Sie möchten Ihr Fahrzeug erfolgreich verkaufen. Ein von mir erstelltes Gebrauchtwagen-Zertifikat dokumentiert den Ist-Zustand der einzelnen Fahrzeug-Baugruppen anhand einer vorgegebenen Prüfliste in einer übersichtlichen Darstellung für den Kaufinteressenten.
Dabei wird in den Kategorien

eine Aussage getroffen.

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Bibliothek

Oldtimer-Fahrzeug

Sie möchten Ihr Fahrzeug als Oldtimer-Fahrzeug gemäß §9 Fahrzeugzulassungs-VO (FZV) und §23 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zulassen.

Herzlichen Glückwunsch! Denn ein Oldtimer-Fahrzeug hat nicht jeder.

Vorab muss jedoch geprüft werden, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Kulturgut mit Mindestalter von 30 Jahren gemäß den genannten Verordnungen handelt.
Anhand eines Anforderung-Kataloges für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen kann das Fahrzeug einer Kategorie von - 1 bis 5 - zugeordnet werden. Mindesten die Anforderungen der Kategorie 3 muss jedoch Ihr Fahrzeug erfüllen, um die Anerkennung positiv bescheinigen zu können.

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Dipl.-Ing. Andreas Bittner - Kfz-Sachverständiger und Prüfingenieur
15831 Mahlow, Ernst-Thälmann-Platz 1, Tel.: 0151-1274 5383,
www.kfz-gutachter-bittner.de